CKM Krankenfahrdienst

FAQ

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.

Welche Gebiete fahren wir an?

CKM Krankenfahrdienst ist im gesamten Rhein-Main Gebiet für Sie vertreten.

Prinzipiell übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Transportleistungen. Hierfür sind folgende Kriterien zu erfüllen:

  • mind. Plegegrad Stufe 3
  • Befreiungsausweis liegt vor
  • Ärztliche Verordnung zur Krankenbeförderung

Patienten ohne Zuzahlungsbefreiung haben einen  Selbstbehalt zwischen 5 – 10 € .
Bei der Pflegestufe 1 und 2, sowie ohne bescheinigten Pflegegrad, ist unbedingt im Vorfeld eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse erforderlich.

Privatversicherte tragen als Vorleistung die Kosten selbst und können diese später bei der Krankenkasse einfordern.

Die Kosten hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab und können nicht pauschalisiert werden. Es ist ratsam, sich mit ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen und zu klären, ob eine anteilmäßige Kostenübernahme des Transports stattfinden kann.

Wir bieten ein breites Spektrum an medizinisch fachgerechten Fahrten an:

  • Entlassungsfahrten
  • Verlegungen
  • Rehabilitationen
  • Serienfahrten
  • Dialysefahrten
  • private Fahrten
  • Auslandsfahrten
  • Fernfahrten
  • Rückholdienst
  • Materialtransport